Das EU-Asylrecht steht derzeit vor mehrfachen Herausforderungen. Aufgrund des anhaltenden Migrationsdrucks werden bereits seit mehreren Jahren einzelne, aber wichtige Regelungen, wie die Dublin III-Verordnung, nur bedingt eingehalten. In den letzten Monaten kündigten mehrere Mitgliedstaaten an, die „Notfallklausel“ zu aktivieren und abweichend vom geltenden EU-Asylrecht Schutzsuchende nicht mehr einreisen zu lassen und/oder Asylanträge vorübergehend nicht mehr zu prüfen. Im Juni 2026 wird das reformierte EU-Asylrecht in Geltung treten, den Mitgliedstaaten mehr Solidarität auferlegen und neue Verfahren an der Grenze einführen. Vor wenigen Wochen unterbreitete die Kommission einen Vorschlag zur Verschärfung der EI-Rückführungsregelung. Gleichzeitig schränkt die Rechtsprechung des EuGH zu den EU-Grundrechten und den EU-Grundsätzen im Asylrecht den Handlungsspielraum der Union und der Mitgliedstaaten bei der Steuerung der Migration zunehmend ein.
Vor diesem Hintergrund werden folgende Themenbereiche anhand aktueller Fälle dargestellt:
- Grundlagen des geltenden EU-Asylrechts
- Eckpunkte des Migrations- und Asylpakets
- Reform der Rückführungsregelung
- Grundsätze der Judikatur des Gerichtshofs der Union zum Asylrecht